Allgemeine Geschäftsbedingungen

Verantwortliche für die Stadtrundgänge und sonstigen touristischen Angebote ist Sabine Thieme „Leipzig ist schöner“, Bauernwinkel 2, 06237 Leuna, im Folgenden „Leipzig ist schöner“ genannt.

1. Geltungsbereich
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Beziehungen zwischen Leipzig ist schöner und deren Kunden. Kunden sind sowohl Gäste der öffentlichen Stadtführungen als auch Firmen, Veranstalter, Busunternehmen, Agenturen oder andere Besteller, die individuelle Stadtführungen buchen. Vertragspartner für zustande kommende Führungen und sonstige touristische Leistungen ist immer derjenige, der die Tour verbindlich gebucht und diese Buchung schriftlich bestätigt hat. Dieser Vertragspartner hat Leipzig ist schöner seine Kontaktinformationen zur Verfügung zu stellen. Diese AGB gelten sowohl für individuell gebuchte Stadtführungen nebst vermittelter Drittleistungen als auch für öffentliche Stadtführungen.

2. Leistungsumfang
Leipzig ist schöner bietet Gästeführungen in Leipzig sowie Planung, Organisation, Konzeption und Umsetzung individueller touristischer Programme an, welche z. T. von Drittunternehmen übernommen/ausgeführt werden, exklusive der Bereiche der Hotellerie und An- und Abfahrten.

3. Anmeldung und Vertragsabschluss – Gruppenbuchungen
Besteht Interesse an einer Tour oder einer touristischen Leistung, kann der Kunde diese bei Leipzig ist schöner anfragen. Es wird daraufhin ein Angebot erstellt, dem der Kunde zustimmen kann. Das Angebot umfasst alle Vertragsdetails und die allgemeinen Geschäftsbedingungen. Stimmt er zu, wird dieses seitens Leipzig ist schöner bearbeitet und Verfügbarkeiten abgeklärt. Ist dieser Vorgang abgeschlossen, wird dem Kunde das endgültige Angebot unterbreitet, welches schriftlich innerhalb einer Woche zu bestätigen ist. Wird es nicht bestätigt, verfällt das Angebot. Wird es bestätigt, folgt innerhalb von 3 Werktagen eine Buchungsbestätigung seitens Leipzig ist schöner an den Kunden. Damit ist der Vertrag geschlossen.

4. Zahlungsmodalitäten – Gruppenbuchungen
Die Bezahlung der Leistung erfolgt im Anschluss oder ggf. im Voraus an die Veranstaltung bzw. nach Vereinbarung vor Leistungserbringung bar beim Gästeführer oder per Rechnung ohne jeden Abzug. Sofern während der Führung mit dem Gästeführer eine Verlängerung vereinbart wird, sind die zusätzlichen Kosten bei Barzahlung direkt gegen Quittung beim Gästeführer zu zahlen. Jede weitere angefangene Stunde beträgt 30 Euro.

5. Leistungen / Leistungsänderungen – Gruppenbuchungen / Öffentliche Touren
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung von Leipzig ist schöner. Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch Leipzig ist schöner. Der Wegfall einzelner Leistungen berechtigt nicht zum Einbehalt der Vertragssumme oder zum Teilabzug, sofern es sich um Gründe handelt, die nicht von Leipzig ist schöner zu vertreten sind. Ist der Wegfall einzelner Leistungen durch Leipzig ist schöner zu vertreten, so hat Leipzig ist schöner das Recht, diese Leistungen durch gleichwertige andere Leistungen zu ersetzen. Leipzig ist schöner ist verpflichtet, den Kunden hiervon in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls wird dem Kunden eine kostenlose Umbuchung oder ein kostenloser Rücktritt vom Vertrag angeboten.

6. Widerrufsrecht und Umbuchungen
Nach § 312 b Abs. 3 Nr. 6 BGB besteht kein Widerrufsrecht, da die angebotenen Dienstleistungen von Leipzig ist schöner in der Freizeitgestaltung einzuordnen sind, die zu einem bestimmten Zeitpunkt stattfinden.

Im Falle einer Stornierung fallen folgende Kosten an:

  • Bis 4 Tage vor der Veranstaltung 20% Stornokosten
  • Bis 1 Tag vor der Veranstaltung 50% Stornokosten
  • Am Tag der Veranstaltung 75% Stornokosten

Nach Vertragsschluss besteht für den Gast kein Anspruch auf eine Umbuchung. Sollte eine Umbuchung erwünscht/notwendig werden, wird sich Leipzig ist schöner bemühen, dem Wunsch zu entsprechen, behält sich aber ein Umbuchungsentgelt vor.

7. Durchführung – Gruppenbuchungen / Öffentliche Touren
Die maximale Gruppengröße bei Stadtrundgängen liegt bei 25 Personen. Routen und Programmänderungen können sich aus gegebenen Umständen (z. B. Baumaßnahmen, Straßensperrungen, Wetter etc.) oder aus notwendigen organisatorischen Gründen ergeben. Bei Rundfahrten bestimmt sich die Gruppengröße durch die Größe des gebuchten Busses.

8. Gewährleistung und Haftung
Leipzig ist schöner haftet als Veranstalter für die gewissenhafte Vorbereitung der Veranstaltung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung.

Leipzig ist schöner haftet nicht für Leistungen, die als Fremdleistungen anderer Leistungsträger vermittelt werden (Beförderung, Museums- oder Ausstellungsbesuche, Bewirtungen).

Leipzig ist schöner haftet nicht für abhanden gekommenes Gepäck oder im Bus liegen gelassene Gegenstände.

9. Verweigerung /Abbruch der Tour durch Gästeführer
Unter folgenden Umständen ist vor Ort eine Verweigerung oder ein Abbruch der gebuchten Leistung möglich:

  • die Gruppe oder ein Teil von ihr kommt alkoholisiert
  • es besteht Gefahr für Leib, Gesundheit und/oder das Eigentum Anderer
  • die Gruppe, oder ein Teil davon, verhält sich grob ungebührlich, im Sinne von dauerhaften Störungen, Belästigungen oder Ähnlichem

Tritt einer der o.g. Fälle ein, kann die Tour abgebrochen werden, dem Gast entstehen die vollen vereinbarten Kosten.

10. Datenschutz
Es gilt die Datenschutzerklärung von Leipzig ist schöner.

11. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder des Vertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.

12. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und alleiniger Gerichtsstand ist Leipzig.

13. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.

Stand: Leipzig, 26.10.2021